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Kurzarbeit - AK-Umlage und Wohnbauförderungsbeitrag ab 2010

SozialversicherungARD 6016/8/2010 Heft 6016 v. 12.1.2010

DGservice NÖGKK, NÖDIS 13/2009

Wird Kurzarbeitsunterstützung bezogen, sind die SV-Beiträge nach der letzten Beitragsgrundlage vor Eintritt der Kurzarbeit zu bemessen (sofern die aktuelle Beitragsgrundlage nicht höher ist; vgl zuletzt ARD 5942/1/2009 zum Beschäftigungsförderungsgesetz 2009, BGBl I 2009/12).

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