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Hausbesorger-Entgeltverordnungen 2010

Neue VorschriftenARD 6016/1/2010 Heft 6016 v. 12.1.2010

Verordnungen der Bundesländer

In den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg und der Steiermark wurden das Entgelt, der Materialkostenersatz und das Sperrgeld für Hausbesorger ab 1. 1. 2010 wie folgt neu festgesetzt:

 

W 1)

2)

Bgld 3)

monatliches Entgelt (je m2)

- für Wohnungen

€ 0,2176

€ 0,2195

€ 0,2205

- für andere Räumlichkeiten

€ 0,2176

€ 0,2195

€ 0,2205

- für Gehsteige

€ 0,3925

€ 0,3980

€ 0,3993

Sperrgeld

- vor Mitternacht

€ 4,00

€ 4,00

€ 4,00

- nach Mitternacht

€ 4,50

€ 4,50

€ 4,50

Materialkostenersatz

in Prozent des Entgelts

15 %

15 %

20 %

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