Amtl VerlautbarungNr 106/2009 vom 11. 12. 2009
Mit der 5. Änderung der Satzung 2007 der Kärntner Gebietskrankenkasse werden rückwirkend mit 1. 1. 2009 die Regelungen über Kostenerstattung und Kostenzuschüsse bei Inanspruchnahme von Wahlärzten sowie ab 1. 1. 2010 die Pauschbeträge für die Rückvergütung von Wahlarztrechnungen (Anhang 6) neu gefasst.