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Werbeaktivitäten einer Parteiorganisation - kein Vorsteuerabzug

Lohnsteuer und AbgabenARD 6010/11/2009 Heft 6010 v. 10.12.2009

§ 2 Abs 3 UStG - Tätigkeiten der Außenwerbung der Unterorganisation einer politischen Partei eines Mitgliedstaats (hier zB: Öffentlichkeitsarbeit, Durchführung von Parteiveranstaltungen, Lieferung von Werbematerial an Bezirksorganisationen und Veranstaltung eines Balls) sind nicht als wirtschaftliche Tätigkeit anzusehen.

EuGH 6. 10. 2009, C-267/08 , SPÖ Landesorganisation Kärnten

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