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Geltungsbereich des MLT-Soziale Dienste

MindestlohntarifeARD 6010/8/2009 Heft 6010 v. 10.12.2009

§ 22 ArbVG, MLT-Soziale Dienste - Der Mindestlohntarif für Arbeiternehmer in Betrieben sozialer Dienste erfasst nicht Arbeitnehmer freiberuflicher Physiotherapeuten.

OGH 26. 8. 2009, 9 ObA 92/08g

Sachverhalt: Die Klägerin war in der Praxis des Beklagten, eines freiberuflich tätigen Physiotherapeuten, als Sprechstundenhilfe beschäftigt. Mit ihrer Klage begehrt sie den Betrag von € 8.952,- brutto sA als Differenz zwischen den ihr laut dem Mindestlohntarif für Arbeiternehmer in Betrieben sozialer Dienste an Gehalt, Sonderzahlungen und Mehrarbeitsvergütung zustehenden und den vom Arbeitgeber im Zeitraum Jänner 2005 bis November 2006 tatsächlich erbrachten Leistungen. Ihrer Auffassung nach unterliege der Arbeitgeber dem Geltungsbereich des MLT-Soziale Dienste. Der Arbeitgeber bestritt das Klagebegehren und wendete ein, dass er als freiberuflich tätiger Physiotherapeut nicht dem Geltungsbereich dieses MLT unterliege. Die Vorinstanzen schlossen sich dieser Rechtsansicht an und wiesen das Klagebegehren übereinstimmend ab.

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