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Pauschalierter Aufwandersatz im ASG-Verfahren

Neue VorschriftenARD 6010/3/2009 Heft 6010 v. 10.12.2009

BGBl II 2009/407, ausgegeben am 2. 12. 2009

Mit Verordnung der Bundesregierung wird der Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssachen neu festgelegt (Aufwandersatzverordnung): Der Aufwandersatz beträgt ab 1. 1. 2010 für das Verfahren erster Instanz € 230,- bzw € 400,- und für das Berufungsverfahren € 400,-.

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