BGBl II 2009/407, ausgegeben am 2. 12. 2009
Mit Verordnung der Bundesregierung wird der Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssachen neu festgelegt (Aufwandersatzverordnung): Der Aufwandersatz beträgt ab 1. 1. 2010 für das Verfahren erster Instanz € 230,- bzw € 400,- und für das Berufungsverfahren € 400,-.