vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe auch im EU-Ausland nach Scheidung

FamilienbeihilfeARD 6009/6/2009 Heft 6009 v. 4.12.2009

Art 73, Art 76 VO (EWG) 1408/71 - Lässt sich eine Mutter nach der Scheidung von ihrem österreichischen Ehemann mit dem gemeinsamen Kind in einem anderen Mitgliedstaat (hier: Griechenland) nieder, behält sie grundsätzlich den Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe für das Kind. Nimmt sie allerdings in ihrem neuen Wohnsitzstaat eine Berufstätigkeit auf, die ihr dort einen Anspruch auf Familienleistung vermittelt, ruht die österreichische Familienbeihilfe bis zur Höhe jener Familienleistung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte