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Ausländerbeschäftigung - Höchstzahlen für 2010

Neue VorschriftenARD 6008/2/2009 Heft 6008 v. 1.12.2009

BGBl II 2009/383 und BGBl II 2009/384, ausgegeben am 26. 11. 2009

Kundmachung des BMASK über die Bundeshöchstzahl 2010. Die zulässige Gesamtzahl der unselbstständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländer für das Jahr 2010 beträgt 290.948. BGBl II 2009/384, ausgegeben am 26. 11. 2009.

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