VwGH 18. 2. 2009, 2006/08/0033
§ 24 Abs 2, § 25, § 36a AlVG - Das AMS ist bei seiner Entscheidung über den Widerruf und die Rückforderung eines Notstandshilfebezuges an den Spruch des Einkommensteuerbescheides gebunden, wobei diese Regelung der Erleichterung des praktischen Vollzuges des AlVG in Bezug auf die dort geregelten Geldleistungen dient.