VwGH 13. 5. 2009, 2006/08/0263
§ 9, § 10 AlVG, § 17 ZustG - Hat es ein Arbeitslosengeldbezieher trotz Kenntnis der Hinterlegung einer Postsendung des AMS beim zuständigen Postamt unterlassen, die Briefsendung zu beheben, und folglich in Kauf genommen, dass ihn damit auch eine konkrete Stellenzuweisung nicht erreicht, hat er seine mögliche Arbeitsaufnahme dadurch vereitelt (vgl VwGH 28. 6. 2006, 2005/08/0173, ARD 5737/13/2007).