§ 9, § 10 Abs 1 AlVG - Die Zuweisung eines Arbeitslosen zu einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt allein zur Abklärung des erforderlichen Schulungsbedarfs des Arbeitslosen und zur Ermittlung, welche weiteren Maßnahmen für eine erfolgreiche Vermittlung geeignet sein könnten, ist unzulässig.
VwGH 1. 4. 2009, 2006/08/0161