vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beginn der Beitragspflicht in der Krankenversicherung bei verkürzter Lehrzeit

SozialversicherungARD 6004/3/2009 Heft 6004 v. 17.11.2009

§ 57a ASVG, § 6 BAG - Unabhängig davon, ob es sich um eine reguläre oder eine verkürzte Lehrzeit handelt, sind die KrV-Beiträge für den Lehrling erst nach Ablauf von 2 Jahren Lehrzeit zu entrichten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte