Wegen der Ansteckungsgefahr bei Schweinegrippe haben bereits einige Kindergärten und Schulen geschlossen. Berufstätige Eltern müssen sich nun um die Betreuung ihrer gesunden Kinder kümmern. Für den Fall des Fehlens jeglicher Betreuungsmöglichkeit für ein Kind stellt sich die Frage, ob ein Elternteil, der beim Kind zu Hause bleibt, Anspruch auf bezahlte Entgeltfortzahlung gegenüber seinem Arbeitgeber hat.