§ 24 Abs 4 Z 3 KStG - Sowohl bei der Neugründung als auch beim Wegfall einer persönlichen Steuerbefreiung besteht für Kapitalgesellschaften bei Beginn der unbeschränkten Steuerpflicht eine finanzielle Belastungssituation und ist die Einschleifregelung des § 24 Abs 4 Z 3 KStG zur Mindestkörperschaftsteuer daher gleichermaßen auf beide Fälle anwendbar.
VwGH 28. 5. 2009, 2008/15/0193