OGH 23. 2. 2009, 8 ObA 1/09v
§ 19 Abs 2, § 30 AngG - Ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Beginn des Dienstverhältnisses eine Probezeit vereinbart, so ist der Rücktritt vom Dienstvertrag auch ohne die Voraussetzungen des § 30 AngG zulässig, weil ja auch nach Dienstantritt im Probemonat eine jederzeitige sofortige Auflösung für beide Vertragsparteien möglich wäre.