§ 303 Abs 4 BAO, § 235 Abs 1 lit c und Abs 3 WAO - Hat die Abgabenberufungskommission mit Bescheid vom 17. 10. 2000 einer Gastronomie-Gesellschaft-mbH Getränkesteuer für alkoholfreie Getränke und Speiseeis, nicht aber für alkoholische Getränke vorgeschrieben, so kommt nach dem Ergehen des Urteils EuGH 10. 3. 2005, C-491/03, Hermann, StInfo 2005/049, eine Wiederaufnahme des bereits abgeschlossenen Abgabenfestsetzungsverfahrens nicht in Betracht, und zwar weder nach § 235 Abs 3 WAO (neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel) noch nach § 235 Abs 3 iVm Abs 1 lit c WAO (nachträglich entschiedene Vorfrage).