§ 1, § 1a IESG, § 802 ABGB - Aufgrund eines Analogieschlusses kommt nach dem Tod des Arbeitgebers ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Insolvenz-Entgelt auch dann in Betracht, wenn er seine offenen Entgeltforderungen wegen der Haftungsbeschränkung nach § 802 ABGB (teilweise) nicht vom bedingt erbserklärten Erben hereinbringen kann. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Arbeitnehmer den bedingt erbserklärten Erben geklagt hat und seine Klage wegen der Haftungsbeschränkung (teilweise) abgewiesen wurde.