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Treuhändig gehaltene Gesellschaftsanteile - kein Insolvenz-Entgelt

Insolvenz-EntgeltARD 6001/3/2009 Heft 6001 v. 6.11.2009

§ 1 Abs 6 Z 2 IESG - Hält der Geschäftsführer einer GmbH sämtliche Gesellschaftsanteile als Treuhänder für eine andere GmbH, steht ihm ein beherrschender Einfluss auf die Gesellschaft zu, der ihn vom Anspruch auf Insolvenz-Entgelt ausschließt, auch wenn er nach dem Treuhandvertrag keine Verfügungshandlungen ohne Zustimmung der Treugeberin treffen kann.

OGH 23. 2. 2009, 8 ObS 4/09k

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