§ 1 Abs 6 Z 2 IESG - Hält der Geschäftsführer einer GmbH sämtliche Gesellschaftsanteile als Treuhänder für eine andere GmbH, steht ihm ein beherrschender Einfluss auf die Gesellschaft zu, der ihn vom Anspruch auf Insolvenz-Entgelt ausschließt, auch wenn er nach dem Treuhandvertrag keine Verfügungshandlungen ohne Zustimmung der Treugeberin treffen kann.
OGH 23. 2. 2009, 8 ObS 4/09k