vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wr GKK - Satzungsänderung

Neue VorschriftenARD 6001/1/2009 Heft 6001 v. 6.11.2009

Amtl VerlautbarungNr 93/2009 vom 3. 11. 2009

Mit der 5. Änderung der Satzung 2007 der Wiener Gebietskrankenkasse wird va die Kostenerstattung für die Fälle geregelt, in denen mehrere vergleichbare Tarifprodukte zur Verfügung stehen: Die Kostenerstattung richtet sich dann nach dem Tarifdurchschnitt aller zur Verfügung stehenden vergleichbaren Tarifprodukte dieser Produktgruppe.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte