Amtl VerlautbarungNr 93/2009 vom 3. 11. 2009
Mit der 5. Änderung der Satzung 2007 der Wiener Gebietskrankenkasse wird va die Kostenerstattung für die Fälle geregelt, in denen mehrere vergleichbare Tarifprodukte zur Verfügung stehen: Die Kostenerstattung richtet sich dann nach dem Tarifdurchschnitt aller zur Verfügung stehenden vergleichbaren Tarifprodukte dieser Produktgruppe.