Erlass des BMF vom 1. 9. 2009, BMF-010219/0220-VI/4/2009 (USt-Protokoll 2009)
Ein Unternehmer erwirbt im Jahr 2008 Gebrauchtwagen zu einem Einkaufspreis von insgesamt € 80.000,-. Diese Fahrzeuge veräußert er jeweils mit Aufschlag unter Anwendung der Differenzbesteuerung gemäß § 24 Abs 1 UStG um insgesamt € 104.000,- (brutto). Der Umsatz nach § 24 UStG beträgt € 20.000,- [(€ 104.000 - € 80.000): 1,20].