§ 131b ASVG, Anhang 6 Pkt 2a der Satzung 2003 der NÖGKK - Da der in der Satzung 2003 der NÖGKK vorgesehene Kostenzuschuss für eine manuelle Heilmassage durch einen freiberuflichen Heilmasseur mit € 2,00 weniger als 10 % des nach den Marktgegebenheiten in Betracht kommenden Aufwandes beträgt und überdies nur etwa die Hälfte jenes Kostenzuschusses erreicht, der einem Versicherten gewährt wird, wenn er zur Leistungserbringung einen freiberuflichen Physiotherapeuten in Anspruch nimmt, erachtet der OGH die entsprechende Satzungsbestimmung als gesetzwidrig und stellt einen entsprechenden Verordnungsprüfungsantrag an den VfGH.