§ 31 Abs 4 KBGG idF vor BGBl I 2007/76, § 1 lit a KBGG-Härtefälle-Verordnung - Im zeitlichen Anwendungsbereich der KBGG-Härtefälle-Verordnung haben die Bezieher von Kinderbetreuungsgeld einen Rechtsanspruch darauf, dass von der Gebietskrankenkasse bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze auf die Rückforderung des bezogenen Kinderbetreuungsgeldes verzichtet wird, wenn die Überschreitung bloß geringfügig (nicht mehr als 15 %) und unvorhersehbar war.