§ 82a lit b GewO 1859 - Wird einer als Kellnerin beschäftigten Arbeitnehmerin von ihrer Vorgesetzten und dem Geschäftsführer des Restaurants mehrfach unterstellt, sie hätte ein außereheliches Verhältnis mit einem der Stammkunden und man könne auch ein Bordell eröffnen, „wenn dies nötig sei“, rechtfertigen diese groben Beleidigungen eine sofortige Auflösung des Dienstverhältnisses durch die Arbeitnehmerin ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.