Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll
BGBl III 2009/96, ausgegeben am 27. 8. 2009
Die steuerlichen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Republik Türkei werden gegenwärtig noch durch das DBA-Türkei vom 3. 11. 1970, BGBl 1973/595, geregelt. Ein Revisionserfordernis hat sich vor allem dadurch ergeben, dass der bestehende Vertragszustand in einigen Bereichen nicht mehr den heute international anerkannten Grundsätzen des Musterabkommens der OECD entspricht. Aus österreichischer Sicht erschien insbesondere eine Änderung der Regelung erforderlich, die ein Besteuerungsrecht für den Quellenstaat in Höhe von 10 % des Bruttobetrages von Vergütungen vorsieht, die für eine außerhalb des Quellenstaates ausgeübte freiberufliche Tätigkeit gezahlt werden.