Verordnung der BMVIT über den Schutz von ArbeitnehmerInnen in der Schifffahrt (Schifffahrt ArbeitnehmerInnenschutzverordnung - SchiffAV)
BGBl II 2009/260, ausgegeben am 13. 8. 2009
Die neue SchiffAV tritt mit 1. 9. 2009 in Kraft und gilt für Betriebe und Tätigkeiten im Bereich der Binnenschifffahrt, die dem Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion unterliegen. Die SchiffAV trifft va Regelungen über die Ausstattung der Fahrzeuge und schwimmenden Geräte auf Binnengewässern (zB betreffend sanitäre Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen, Trinkwasser, Warneinrichtungen, Schüttklappen, Förderbänder etc) bzw über Verhaltenspflichten im Zusammenhang mit der Verwendung der Bordeinrichtungen und Ausstattungsgegenstände (zB betreffend Zu- und Abgänge, Leitern, Schwenkbäume, Geländer, Luken, Rettungswesten, Sicherung gegen Verrutschen etc).