§ 2 Abs 2b Z 3, § 31 EStG - Die Ausnahmebestimmung des § 2 Abs 2b Z 3 EStG, wonach im Fall des Vorliegens von ua Veräußerungs- und Aufgabegewinnen die Vortragsgrenze (Verlustvortrag nur im Ausmaß von 75 % der positiven Einkünfte) nicht anzuwenden ist, ist nicht auch auf außerbetriebliche Einkünfte (hier: aus der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Beteiligungen) zu erstrecken.