Verordnung des BMASK, mit der die Arbeitsstättenverordnung und die Bauarbeiterschutzverordnung geändert werden
BGBl II 2009/256, ausgegeben am 7. 8. 2009
In einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wurde mit dem Urteil EuGH 6. 4. 2006, C-428/04, festgestellt, dass die Republik Österreich die RL 89/391/EWG (Arbeitsschutzrahmenrichtlinie) nicht hinreichend in österreichisches Recht umgesetzt hat. Um diesem Urteil Rechnung zu tragen, wurde das ASchG mit BGBl I 2006/147, ARD 5705/1/2006, novelliert. Die Durchführungsbestimmungen in der AStV und in der BauV mussten jedoch noch angepasst werden.