Homepage des BMF vom 31. 7. 2009
Mit dem Steuerreformgesetz 2009, BGBl I 2009/26, ARD 5948/3/2009, wurde für mildtätige Zwecke, für Zwecke der Entwicklungszusammenarbeit und für Zwecke internationaler Katastrophenhilfe eine Spendenabsetzbarkeit neu geschaffen. Um für den Spender Klarheit über die Abzugsfähigkeit seiner Spende zu schaffen, werden sowohl die nach § 4a Z 3 lit a EStG als auch die nach § 4a Z 3