§ 36 Abs 2 AngG - Für die Frage, ob eine im Dienstvertrag (nach dem 16. 3. 2006) vereinbarte Konkurrenzklausel hinsichtlich der in § 36 Abs 2 AngG normierten Entgeltgrenze wirksam ist (das für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührende Entgelt muss dafür das 17-fache der Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG übersteigen), sind die dem Angestellten gebührenden Sonderzahlungen bei der Berechnung des zuletzt gebührenden Entgelts anteilig zu berücksichtigen.