BGBl II 2009/245, ausgegeben am 28. 7. 2009
Mit der vorliegenden Kundmachung des BMWFJ wird Anhang 5 der PSA-Sicherheitsverordnung betreffend das Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Persönlichen Schutzausrüstungen und der entsprechenden österreichischen Normen mit Stand 5. 6. 2009 neu gefasst; die Kundmachung vom 16. 3. 2009, BGBl II 2009/72, ARD 5946/2/2009, wird hiermit gegenstandslos.