§ 2d Abs 3 AVRAG, § 879 ABGB - Enthält eine nach Inkrafttreten des § 2d AVRAG mit 18. 3. 2006 neu abgeschlossene Vereinbarung über den Rückersatz von Ausbildungskosten keine Aliquotierungsvereinbarung, wonach die Höhe der Rückerstattungsverpflichtung mit Fortdauer der Vereinbarung bis zum Ende der zulässigen Bindungsdauer stetig abnimmt, ist die Rückersatzklausel zur Gänze unwirksam.
OGH 1. 4. 2009, 9 ObA 126/08g