OGH 21. 4. 2009, 10 ObS 60/09k
§ 2 Abs 1 Z 3, § 8 Abs 1 KBGG - Der Anspruch eines Elternteils auf Kinderbetreuungsgeld für sein Kind setzt ua gemäß § 2 Abs 1 Z 3 KBGG voraus, dass der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte des Elternteiles im Kalenderjahr den Grenzbetrag von € 16.200,- nicht übersteigt. Wie der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte zu ermitteln ist, ist in § 8 Abs 1 KBGG geregelt.