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Fristenlauf bei Kündigungsanfechtungsklage

ArbeitsrechtARD 5969/9/2009 Heft 5969 v. 3.7.2009

§ 105 Abs 4 ArbVG, § 33 Abs 3 AVG - Wird eine Kündigungsanfechtungsklage zwar am letzten Tag der einwöchigen (prozessualen) Frist des § 105 Abs 4 ArbVG zur Post gegeben, allerdings an ein unzuständiges Arbeits- und Sozialgericht adressiert, ist die Klage trotz der Möglichkeit einer Überweisung gemäß § 38 Abs 2 ASGG als verspätet zurückzuweisen, weil die Tage des Postlaufs nur dann nicht in die Frist eingerechnet werden, wenn die Klage an das zuständige Gericht adressiert ist.

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