OLG Wien 17. 9. 2008, 7 Ra 69/08f
§ 105 Abs 3 Z 2 lit a ArbVG - Dass ein Arbeitnehmer eine seiner Ansicht nach ungerechtfertigte Weigerung des Arbeitgebers, eine Urlaubsvereinbarung in seinem Sinne abzuschließen, hinterfragt und dabei auf seine Rechte als Arbeitnehmer pocht, darf insbesondere bei einem Arbeitnehmer nicht verwundern, der hauptberuflich mit der Vertretung und Wahrung von Arbeitnehmerinteressen