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Invalidität eines älteren Bauhilfsarbeiters

SozialversicherungARD 5968/6/2009 Heft 5968 v. 30.6.2009

OGH 22. 12. 2008, 10 ObS 187/08k

§ 255 Abs 4 ASVG - Gemäß § 255 Abs 4 ASVG gilt als invalid gilt auch ein Versicherter, der das 57. Lebensjahr vollendet hat, wenn er infolge von Krankheit oder ander-

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