OGH 25. 11. 2008, 9 ObA 142/08k
→ in Zurückweisung der Revision gegen das Urteil OLG Wien 25. 6. 2008, 10 Ra 28/08y, ARD 5903/8/2008
§ 82 lit d GewO 1859 - Hat ein Arbeiter im Zuge des Bewerbungsgespräches die Frage des Arbeitgebers, ob wegen des Fehlens des Endglieds des (rechten) Daumens „eine Behinderung vorliegen würde“, verneint, obwohl er zu diesem Zeitpunkt bereits dem Kreis der begünstigten Behinderten im Sinne des BEinstG angehörte, berechtigt