§ 4 Abs 4 EStG - Wird die Liegenschaft eines Arztes sowohl betrieblich wie auch privat genutzt, so trifft es zwar zu, dass ein Dachbodenausbau und die damit einhergehende Vermehrung der privat genutzten Gebäudeteile auch eine Erhöhung des Privatanteils für die iZm der Anschaffung der Liegenschaft stehenden Kreditzinsen zur Folge hat. Verfehlt ist es jedoch, das durch den Dachbodenausbau geänderte Nutzflächenverhältnis schlechthin als Maßstab für die Erhöhung des Privatanteils heranzuziehen, weil der nicht ausgebaute Dachboden in Bezug auf seine Wertigkeit mit dem ausgebauten Erd- und Obergeschoß nicht vergleichbar ist.