§ 4 EFZG - Gibt die vom Arbeitnehmer vorgelegte ärztliche Krankenstandsbestätigung zwar Auskunft über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit, nicht aber über deren „Ursache“ (Krankenstand oder Arbeitsunfall bzw Berufskrankheit), ist die gesetzliche Nachweispflicht nicht vollständig erfüllt und der Arbeitnehmer hat bis zur Vorlage einer vollständigen Bestätigung keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.