Rückwirkend mit 1. 5. 2009 werden sowohl die KV-Löhne für Arbeiter als auch die KV-Gehälter für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe um 2,45 % erhöht. Die kollektivvertraglichen Lehrlingsentschädigungen werden jeweils um 2,45 % im 1. und 2. Lehrjahr bzw um 3 % im 3. und 4. Lehrjahr angehoben.