vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausgleichszulage: Kein erhöhter Familienrichtsatz für Bezieher einer Waisenpension

SozialversicherungARD 5963/10/2009 Heft 5963 v. 9.6.2009

§ 293 Abs 1 lit c ASVG - Der Bezieher einer Waisenpension, der mit seinem Ehepartner im gemeinsamen Haushalt lebt, hat bei Berechnung der Ausgleichszulage keinen Anspruch auf Berücksichtigung eines erhöhten „Familienrichtsatzes“. Mangels Vorliegens einer planwidrigen Gesetzeslücke ist eine Analogie zu § 293 Abs 1 lit a sublit aa ASVG (Ausgleichszulagenrichtsatz für verheiratete Pensionsberechtigte aus eigener Pensionsversicherung, die mit dem Ehepartner im gemeinsamen Haushalt leben) nicht geboten. Gegen das Fehlen eines Richtsatzes in § 293 Abs 1 lit c ASVG für den Fall der Verehelichung der Waise bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte