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Unzulässiger Rücktritt von Urlaubsvereinbarung

ArbeitsrechtARD 5962/6/2009 Heft 5962 v. 3.6.2009

§ 4 UrlG, § 27 AngG - Eine zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossene Urlaubsvereinbarung kann grundsätzlich einseitig nicht mehr geändert oder aufgehoben werden; nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der die Aufrechterhaltung der Vereinbarung unzumutbar erscheinen lässt, kann von der Urlaubsvereinbarung - sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer - zurückgetreten werden.

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