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Anwendbarkeit des MLT-Hausgehilfen für Privatschule

SozialversicherungARD 5961/10/2009 Heft 5961 v. 29.5.2009

ASVG § 49, MLT-Hausgehilfen Stmk - Auch wenn ein privatrechtlicher Verein, der eine Privatschule betreibt, als Dienstgeber dem Mindestlohntarif für private Bildungseinrichtungen unterliegt, ist für die von ihm beschäftigten Dienstnehmer, die mit Reinigungsarbeiten betraut sind, der MLT für Hausangestellte und Hausgehilfen (hier: in der Steiermark) maßgeblich.

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