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Kündigung eines IAO-Abkommens

Neue VorschriftenARD 5956/1/2009 Heft 5956 v. 8.5.2009

Kündigung des Übereinkommens (Nr 45) über die Beschäftigung von Frauen bei Untertagearbeiten in Bergwerken jeder Art, 1935

BGBl III 2009/37, ausgegeben am 29. 4. 2009

Österreich hat 1937 das Übereinkommen (Nr 45) der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über die Beschäftigung von Frauen bei Untertagearbeiten in Bergwerken jeder Art ratifiziert. Ein solches Beschäftigungsverbot verstößt jedoch gegen Art 14 Abs 1 lit a RL 2006/54/EG und es musste daher das IAO-Übereinkommen gekündigt werden, damit die innerstaatliche Rechtslage EU-konform gestaltet werden kann. Die Kündigung des Abkommens ist mit 3. 4. 2009 wirksam geworden.

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