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Vergütung für die Einhebung der Landarbeiterkammerumlage

Neue VorschriftenARD 5951/2/2009 Heft 5951 v. 15.4.2009

BGBl II 2009/105, ausgegeben am 8. 4. 2009

Zur Abgeltung der Kosten für die Einhebung der Landarbeiterkammerumlage gebührt den Krankenversicherungsträgern eine Vergütung in der Höhe von 1,5 % der nach den Landarbeiterkammergesetzen eingehobenen Umlagebeträge.

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