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Kündigung nach 2-jährigem Krankenstand nicht sozialwidrig

ArbeitsrechtARD 5949/5/2009 Heft 5949 v. 7.4.2009

§ 105 Abs 3 Z 2 lit a ArbVG - Wird ein Arbeitnehmer nach einem mehr als 2 Jahre dauernden Krankenstand und vergeblichen Versuchen des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer zu leichteren Tätigkeiten im Unternehmen einzusetzen, schließlich gekündigt, ist die Kündigung selbst bei Vorliegen einer Beeinträchtigung wesentlicher Interessen des Arbeitnehmers nicht sozialwidrig. Derartig lange Krankenstände werden üblicherweise auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr in Kauf genommen.

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