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StRefG 2009: Wissenswertes über die neue Spendenabsetzbarkeit

Basis-WissenARD 5948/6/2009 Heft 5948 v. 3.4.2009

Information des BMF vom 27. 3. 2009

Durch das am 31. 3. 2009 im BGBl kundgemachte Steuerreformgesetz 2009, vgl ARD 5948/3/2009, werden Spenden für bestimmte mildtätige Zwecke (inkl Entwicklungs- oder Katastrophenhilfe) steuerlich absetzbar (§ 4a Z 3 und Z 4, § 18 Abs 1 Z 8, § 124b Z 152 EStG). Daneben bleiben Spenden (zB an wissenschaftliche Vereine, Museen etc) unter den gleichen Voraussetzungen wie bisher auch weiterhin absetzbar.

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