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Aushilfe in Gastgewerbebetrieb - kein Gefälligkeitsdienst

AusländerbeschäftigungARD 5946/3/2009 Heft 5946 v. 27.3.2009

§ 3, § 28 Abs 7 AuslBG - Werden von der Behörde in einem Gastgewerbebetrieb zwei Ausländerinnen hinter der Theke stehend, eine mit umgeschnallter Kellnerbrieftasche, angetroffen, ist von einer bewilligungspflichtigen Beschäftigung iSd § 2 Abs 2 AuslBG auszugehen, auch wenn sie nach Aussage des Betriebsinhabers nur „gegen freie Kost und Logis gelegentlich bei ihm aushelfen“.

VwGH 15. 5. 2008, 2007/09/0238

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