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Kommanditist - Pflichtversicherung als neuer Selbstständiger

SozialversicherungARD 5945/8/2009 Heft 5945 v. 24.3.2009

§ 2 Abs 1 Z 4 GSVG - Während ein Kommanditist, dessen Rechte auf die gesetzliche Stellung eines Kommanditisten beschränkt sind, nicht der Pflichtversicherung als neuer Selbstständiger nach § 2 Abs 1 Z 4 GSVG unterliegt, sind Kommanditisten dann als selbstständig erwerbstätig iSd § 2 Abs 1 Z 4 GSVG anzusehen, wenn ihnen Geschäftsführungsbefugnisse zukommen, die über die ihnen gesetzlich zustehenden Mitwirkungsrechte an außergewöhnlichen Geschäften hinausgehen.

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