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Vordienstzeitenanrechnung im KV-Baugewerbe/Angestellte

KollektivverträgeARD 5944/3/2009 Heft 5944 v. 20.3.2009

§ 11 Z 1 KV-Baugewerbe/Angestellte - Nach dem Kollektivvertrag für Angestellte in Baugewerbe und Bauindustrie können bei der Einstufung nur solche Beschäftigungszeiten als Vordienstzeiten angerechnet werden, die der Angestellte in der gleichen oder einer höheren Beschäftigungsgruppe in Dienstverhältnissen zurückgelegt hat, die ebenfalls dem KV-Baugewerbe/Angestellte unterworfen waren.

OLG Wien 19. 11. 2008, 7 Ra 67/08m

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