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Stmk GKK - Änderung der Satzung

Neue VorschriftenARD 5944/1/2009 Heft 5944 v. 20.3.2009

Amtl Verlautbarung Nr 21/2009 vom 18. 3. 2009

Mit der 5. Änderung der Satzung 2006 der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse werden ab 1. 4. 2009 die Regelungen über die Meldefrist für fallweise Beschäftigte geändert sowie die kalendertägliche Beitragsgrundlage für unständig Beschäftigte ebenso erhöht wie der Pflegekostenzuschuss bei Anstaltspflege in einer Krankenanstalt, die nicht über Landesfonds finanziert wird. (www.avsv.at )

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